Sonntag, 4. Februar 2007

(erlaubter) Rechtsradikalismus in der Schweiz

Es ist schon komisch: Verwendet man in der Schweiz die Begriffe "Neger" oder "scheiss Jude" ist man sofort ein Rechtsradikaler und gehört ins Gefängnis. Ob nun die Begriffe aus dem Zusammenhang gerissen sind oder nicht spielt keine Rolle. Aber für das Rechtsempfinden ist "gleich" und "gleich" eben nicht dasselbe.

Die SVP des Kantons Zürich (bekannt für die Plakate und Inserate) zeigt einmal mehr, das "Rechtsradikalismus" (vielleicht gerade wegen einem Mitglied der höchsten Bundesregierung) straffrei ist. In ihrer neuesten Kampagne wettert sie gegen Ausländerkriminalität indem sie einen als Rapper gekleideten Ausländer für die Steigerung der Kriminalität verwantwortlich macht. Dass solche Aktionen eigentlich Rechtsradikal sind, scheint die Partei nicht zu interessieren.

Im gleichen Atemzug beschliesst die SVP des Kantons Luzern, ihren Finanzdirektor in die Wiederwahl zu schicken. Jeder Bürger dieses Landes weiss, dass Betreibungen kein Papenstiel sind und dementsprechende Folgen für das weitere Leben haben können (Betreibungsauskunft ist das Zauberwort).

Logisch. In der heutigen Zeit kommt man schneller zu einer Betreibung als einem lieb ist. Aber eine Person, die ein öffentliches Amt (und auch noch das Amt des Finanzdirektors eines Kantones) bekleidet, welches Verantwortung und Vorbildfunktion in einem darstellt, sollte sich solche Eskapaden nicht erlauben.

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