Das Bundesgericht in Lausanne hat heute entschieden, dass gleich geschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren können. Gemäss Blick überlegt sich das klagende Paar den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter zuziehen.
In der Schweiz sind Adoptionen nur bei traditionellen Paaren sowie Einzelpersonen möglich. Das lesbische Paar wollte aber (im Falle des Ablebens eines Partners) dass die beiden Kinder dem verbleibenden Partner als Erziehungsberechtigem zugesprochen werden. Eine legitime Forderung, welche dem Paar nun aber verwehrt wurde.
In der heutigen Zeit sollten aber bestimmte Vorurteile keine Rolle mehr spielen. Verschiedene Leute meinten 2005, dass das neue Partnerschaftsgesetz (welches gleich geschlechtlichen Paaren bei einer Eintragung (fast) die gleichen Rechte wie bei traditionellen Ehepaaren gab) nur angenommen wurde weil die Adoption damals explizit ausgeschlossen wurde. Kinder, welche in gleich geschlechtlichen Partnerschaften erzogen wurden, dürften Leuten toleranter eingestellt sein. Daraus resultiert, dass dies nur von Vorteil für alle wäre.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen